Verkehrslotse AT

Richtlinien für Beschwerden und Eskalation

Bei Verkehrslotse AT sind wir bestrebt, Ihnen stets den bestmöglichen Service zu bieten. Sollten Sie dennoch Grund zur Unzufriedenheit haben oder eine Abweichung von unseren Standards feststellen, möchten wir Sie ermutigen, uns dies umgehend mitzuteilen. Ihre Rückmeldung ist entscheidend für unsere kontinuierliche Verbesserung und hilft uns, die Qualität unserer Informationen und Dienstleistungen zu gewährleisten. Diese Seite beschreibt unseren transparenten Prozess zur Bearbeitung von Beschwerden und zur Eskalation von Anliegen.

Grundlagen unseres Beschwerdemanagements

Definition einer Beschwerde
Eine Beschwerde ist eine formale Äußerung der Unzufriedenheit über einen von Verkehrslotse AT bereitgestellten Service, eine Information oder ein Verhalten, das nicht den Erwartungen oder Standards entspricht.
Ziel des Beschwerdeprozesses
Das primäre Ziel ist die rasche und faire Lösung des Anliegens, die Wiederherstellung der Kundenzufriedenheit und die Nutzung der gewonnenen Erkenntnisse zur Optimierung unserer internen Prozesse und Angebote.
Kommunikationskanal
Alle Beschwerden sind schriftlich an die zentrale E-Mail-Adresse [email protected] zu richten, um eine lückenlose Dokumentation und Nachvollziehbarkeit zu gewährleisten.

So reichen Sie eine Beschwerde ein

Um eine effiziente Bearbeitung Ihrer Beschwerde zu ermöglichen, bitten wir Sie, die folgenden Informationen in Ihrer E-Mail klar und präzise anzugeben:

Unser Beschwerdebearbeitungsprozess (8 Schritte)

  1. Anfrageeinreichung: Der Kunde sendet eine detaillierte Beschwerde-E-Mail an [email protected].
  2. Eingangsbestätigung: Verkehrslotse AT bestätigt den Eingang der Beschwerde innerhalb von zwei (2) Werktagen per E-Mail und teilt eine interne Referenznummer mit.
  3. Erstbewertung und Zuordnung: Die Beschwerde wird intern bewertet und dem zuständigen Teammitglied zur Bearbeitung zugewiesen.
  4. Datenerhebung und Analyse: Das zuständige Teammitglied sammelt alle relevanten Informationen und analysiert den Sachverhalt.
  5. Lösungsfindung: Auf Basis der Analyse wird eine angemessene Lösung oder ein Lösungsvorschlag erarbeitet.
  6. Kommunikation der Lösung: Der Kunde wird über die vorgeschlagene Lösung oder die getroffenen Maßnahmen informiert. Wir streben an, eine Lösung innerhalb von zehn (10) Werktagen ab Bestätigung des Eingangs bereitzustellen. Sollte dies nicht möglich sein, wird der Kunde über den Status und die voraussichtliche Dauer informiert.
  7. Kundenfeedback zur Lösung: Der Kunde hat die Möglichkeit, zur vorgeschlagenen Lösung Stellung zu nehmen.
  8. Abschluss oder Eskalation: Ist der Kunde mit der Lösung zufrieden, wird die Beschwerde als abgeschlossen markiert. Andernfalls kann der Eskalationsprozess eingeleitet werden.

Antwortfristen

Eskalationsprozess

Sollten Sie mit der vorgeschlagenen Lösung oder der Art der Bearbeitung Ihrer Beschwerde nicht zufrieden sein, steht Ihnen unser Eskalationsprozess zur Verfügung.

Was außerhalb des Beschwerdeumfangs liegt

Bitte beachten Sie, dass bestimmte Anliegen nicht direkt über unseren Beschwerdeprozess behandelt werden können, da sie außerhalb unseres Verantwortungsbereichs liegen oder durch andere Prozesse abgedeckt sind:

FAQ zum Beschwerdeprozess

Was passiert, wenn ich keine Referenznummer habe?

Wenn sich Ihre Beschwerde nicht auf eine frühere Kommunikation bezieht, benötigen Sie keine Referenznummer. Wir vergeben dann eine interne Nummer, sobald Ihre Beschwerde bei uns eingeht.

Kann ich meine Beschwerde telefonisch einreichen?

Für eine lückenlose Dokumentation und Nachvollziehbarkeit bitten wir Sie, Beschwerden ausschließlich schriftlich per E-Mail einzureichen. Telefonische Anliegen können als Vorabinformation dienen, müssen aber für eine formale Bearbeitung schriftlich nachgereicht werden.

Was ist, wenn ich mit der Eskalationsentscheidung immer noch nicht zufrieden bin?

Wir sind bestrebt, alle Beschwerden intern und zur vollen Zufriedenheit zu lösen. Sollten Sie auch nach dem Eskalationsprozess weiterhin unzufrieden sein, können Sie sich je nach Art des Anliegens an entsprechende Verbraucherschutzorganisationen oder Schlichtungsstellen wenden. Wir werden Ihnen auf Anfrage gerne Informationen zu externen Anlaufstellen zur Verfügung stellen.

Wie lange werden Beschwerdedaten gespeichert?

Beschwerdedaten werden gemäß unseren Datenschutzbestimmungen und den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gespeichert. Dies dient der Nachvollziehbarkeit und der kontinuierlichen Verbesserung unserer Dienste.

Kann ich eine Beschwerde im Namen einer anderen Person einreichen?

Ja, dies ist möglich, sofern Sie eine entsprechende Vollmacht oder Genehmigung der betroffenen Person vorweisen können. Ohne diese können wir aus Datenschutzgründen keine detaillierten Informationen zur Beschwerde der anderen Person bereitstellen.

Was bedeutet "Werktag" im Zusammenhang mit Fristen?

Als Werktage gelten Montag bis Freitag, ausgenommen gesetzliche Feiertage in Österreich.

Wird meine Beschwerde vertraulich behandelt?

Ja, alle Beschwerden werden streng vertraulich behandelt und nur von den zur Bearbeitung notwendigen Personen eingesehen. Weitere Details finden Sie in unseren Datenschutzbestimmungen.